Datenschutzerklärung SSPC-Grenzkontrolle

In dieser Datenschutzerklärung wird erläutert, wie die Königlich-Niederländische Marechaussee Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, wenn Sie sich für die Nutzung der Self Service Passport Control (SSPC) entscheiden. Das SSPC-System ermöglicht den Reisenden den Grenzübertritt durch Gesichtserkennung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für die Datenverarbeitung im SSPC-System.

Verarbeitungsverantwortung

Die Königlich-Niederländische Marechaussee ist für die Durchführung von Grenzkontrollen in den Niederlanden zuständig. Die Königlich-Niederländische Marechaussee steht dabei unter der Verwaltung des Verteidigungsministeriums, die entsprechende Befehlsgewalt liegt jedoch beim Ministerium für Justiz und Sicherheit. Die Minister für Verteidigung und Justiz und Sicherheit sind daher gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, die bei Grenzkontrollen in den Niederlanden verarbeitet werden.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Die Königlich-Niederländische Marechaussee verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten für die automatische Passkontrolle:

  • Biometrische Personendaten (dazu gehören immer ein Passfoto aus dem Reisedokument und ein Live-Gesichtsbild. Darüber hinaus können nach der Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES) auch Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen, und von Inhabern von FTD-Pässen verarbeitet werden.)
  • Personenbezogene Daten aus dem Reisedokument (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Größe, Unterschrift, Dokumentenmerkmal, Bürgerservicenummer oder ähnliche Personennummer, Ausstellungsland, Gültigkeitsdatum).

Auf welcher rechtlichen Grundlage und wie erheben wir Ihre personenbezogenen Daten?

Sie stellen der Königlich-Niederländischen Marechaussee Ihre persönlichen Daten in den SSPC-e-Gates nur dann zur Verfügung, wenn Sie sich freiwillig dafür entscheiden, dies zu tun. Wenn Sie keine biometrischen Daten zur Verfügung stellen möchten, können Sie die Grenze über eine manuelle Grenzkontrolle ohne Gesichtserkennung überschreiten. Die übrigen personenbezogenen Daten müssen dabei ebenfalls angegeben werden.

Wenn Sie sich für den Grenzübertritt über SSPC entscheiden, werden Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der Notwendigkeit zur Erfüllung einer Aufgabe von (erheblichem) öffentlichem Interesse verarbeitet, nämlich der Durchführung der Grenzübertrittskontrolle, wie sie der Königlich-Niederländischen Marechaussee in Art. 4 Abs. 1 Buchst. f Polizeigesetz 2012, Art. 46 Abs. 1 Buchst. a Ausländergesetz 2000 und Art. 8 Schengener Grenzkodex übertragen wurde.

Wie verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten?

Bei der SSPC werden Ihre personenbezogenen Daten für die Grenzkontrolle mittels Gesichtserkennung verwendet. Ein Algorithmus vergleicht ein Live-Gesichtsbild mit dem Foto in Ihrem Reisedokument, um Ihre Identität zu überprüfen.

Ihre personenbezogenen Daten werden auch für alle regulären Grenzkontrollen verwendet, wie dies im Schengener Grenzkodex vorgeschrieben ist. Dazu gehören die Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit Ihres Reisedokuments sowie die Abfrage nationaler und europäischer Polizeidatenbanken.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht verkauft, verleast oder für andere kommerzielle Zwecke verwendet.  Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt.

Wie und wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Königlich-Niederländische Marechaussee hat angemessene und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen. Es wird ein integriertes Sicherheitssystem eingesetzt, das aus materiellen, informationellen und personellen Sicherheitsmaßnahmen besteht. Das gesamte Spektrum der Sicherheitsmaßnahmen ist in der Sicherheitsstrategie für den Verteidigungsbereich aufgeführt.

Ihre personenbezogenen Daten werden nach dem Grenzübertritt für maximal 24 Stunden gespeichert und anschließend vernichtet.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann länger als 24 Stunden gespeichert, wenn dies für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen oder sonstiger polizeilicher Aufgaben erforderlich ist. Für diese Datenverarbeitungsvorgänge gilt anstelle der DSGVO das niederländische Polizeidatenschutzgesetz.

In Ausnahmefällen werden bei der SSPC erhobene personenbezogene Daten auch für einen längeren Zeitraum als 24 Stunden gespeichert, und zwar um die korrekte und ethische Funktionsweise des Algorithmus im System zu überprüfen. Dies betrifft nur die personenbezogenen Daten, die für diese Untersuchung unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus unterliegen sie weiterhin den Sicherheitsmaßnahmen der Sicherheitsstrategie im Verteidigungsbereich und werden die personenbezogenen Daten so bald wie möglich vernichtet.

Verarbeiter

Bei der SSPC erhobene personenbezogene Daten können von den unten aufgeführten Organisationen im Auftrag der Königlich-Niederländischen Marechaussee verarbeitet werden. Mit diesen Organisationen wurden Verarbeitungsverträge abgeschlossen, die sie verpflichten, die Bedingungen der Königlich-Niederländischen Marechaussee gemäß dieser Datenschutzerklärung einzuhalten.

  • Schiphol Nederland B.V. (Verarbeiter)
  • Vision-Box Soluçoes de Visao por Computador, S.A. (Unterverarbeiter & Lieferant)

Welche Rechte haben Sie?

Recht auf Einsichtnahme/Herausgabe - Sie haben das Recht, Kopien Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Berichtigung - Sie haben das Recht, Änderungen an personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unrichtig oder unvollständig halten.

Recht auf Vernichtung - Sie haben das Recht, die Vernichtung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Diesem Antrag wird nur stattgegeben, wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig oder zu Unrecht erhoben wurden oder wenn die Speicherfrist abgelaufen ist.

Recht auf Einschränkung - Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Diesem Antrag wird nur stattgegeben, wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig oder zu Unrecht erhoben wurden.

Widerspruchsrecht - Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Diesem Antrag wird nur stattgegeben, wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig oder zu Unrecht erhoben wurden.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder wenn Sie die oben genannten Rechte ausüben möchten, wenden Sie sich bitte über die unten angegebene Website oder Postanschrift an uns. Die DSGVO gewährt uns eine Frist von einem Monat, unter bestimmten Bedingungen um weitere zwei Monate zu verlängern, um auf Ihre Anfragen zu reagieren.

www.marechaussee.nl/privacy

Postanschrift:

Ministerie van Defensie
Koninklijke Marechaussee
AVG-coördinator
Postbus 20701
NL-2500 ES Den Haag

Beschwerden an die Aufsichtsbehörde

Wenn Sie eine Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einreichen möchten oder der Ansicht sind, dass die Königlich-Niederländische Marechaussee eine entsprechende Anfrage nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat, können Sie sich an die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) wenden.

Website: www.autoriteitpersoonsgegevens.nl

E-Mail: info@autoriteitpersoonsgegevens.nl

Postanschrift:

Autoriteit Persoonsgegevens
Postbus 93374
NL-2509 AJ Den Haag

Diese Erklärung wurde zuletzt am 19. März 2024 aktualisiert.